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Bitte notieren Sie sich die individuelle Kennung. Mit der Kennung und Ihrem gewählten Passwort können Sie sich über die Einstiegsseite anmelden und den Stand der Bearbeitung prüfen.
Datenschutz
Nutzungshinweise
Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung.
Eine Übersicht externer Meldestellen finden Sie auf den Seiten des Bundesmisteriums für Jusitiz.
Besonders hinweisen möchten wir Sie auch auf folgende etablierte Hinweisgebersysteme – nationale wie solche auf EU-Ebene. Bezüglich der einschlägigen Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union finden sie hier weitergehende Informationen:
Organe der Europäischen Union:
Einrichtungen der Europäischen Union:
Sonstige Stellen der Europäischen Union:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundeskartellamt
Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelmäßig den Verfall besser aufklären und zielgenauer Folgemaßnahmen treffen können.
Die Nutzung der Lösung unterliegt zum einen den Bedingungen des Herstellers zum anderen der Benutzungsordnung Informationsverarbeitungssysteme der Universität Würzburg und der Benutzungsordnung für das Hochschulnetz.
Wir sind bemüht, unserer Hinweisgebersystem im Einklang mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das das Hinweisgebersystem.
Die Lösung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 9 BayDiV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Welche Inhalte nicht barrierefrei sind wird derzeit noch getestet.
Diese Erklärung wurde zum 2. Juli 2023 erstellt mittels Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt im Juni 2023 überprüft.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter it-recht@digitalverbund.bayern
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stabsstelle IT-Recht der bayerischen staatlichen Universitäten und Hochschulen
c/o Rechenzentrum Universität Würzburg
Hubland Süd
97074 Würzburg
Telefon.: +49 931 31-84217
Threema: https://www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/it-recht/threema-kontakt/
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Aus dem Gesetz muss sich die Strafandrohung ergeben. Nach § 15 StGB ist ist nur vorsätzliches Handeln strafbar, wenn nicht das Gesetz auch fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
§ 1 Abs. 1 OWiG: "Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt." Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 HinSchG ist der Anwendungsbereich auf Ordnungswidrigkeiten begrenzt, die dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane diensten.
* Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung * Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr * Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr * Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit * Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter * Vorgaben zum Umweltschutz * Vorgaben zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz * Vorgaben zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit * Vorgaben zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen * Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht * Vorgaben zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation * Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten * Vorgaben zur Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) * Vorgaben zu Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften * Vorgaben zu Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse * Vorgaben zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung * Verstöße gegen das Vergaberecht * Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes * Verstöße gegen das Gesetz über digitale Märkte * Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union * Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen oder Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft
Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit
"Die Vorschrift umfasst verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamtinnen und Beamten auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gemeldet werden können, beispielsweise Äußerungen in Chats. Der Begriff der Äußerung beschränkt sich aber nicht auf schriftliche Aussagen, sondern erfasst auch mündliche (oder auf andere Weise – etwa durch Gebärden) getätigte Äußerungen." Bundestagdrucksache 20/4909, S. 52
Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte.