Hinweisgebersystem der Universität Bamberg
Der gesetzlichen Hinweisgeberschutz dient dazu, dass gesetzlich definierte Verstöße wirksam aufgedeckt und unterbunden werden können.
Verstoß melden
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.
Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.
Verstöße können alle die im Hinweisgeberschutzgesetz gemeldeten sein.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung. Eine Übersicht zu den externen Meldestellen finden Sie in den Nutzungshinweisen.
Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelmäßig den Verfall besser aufklären und zielgenauer Folgemaßnahmen treffen können.
Mündliche Meldungen
Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündliche Meldungen an. Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audiodatei im Rahmen der Meldung abgeben oder um eine persönliche Zusammenkunft bitten.
Persönliche Zusammenkunft
Im Rahmen der Meldung können Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.
Anmelden
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